Die Mechanik des panda – Modells / Abwicklungsfragen
panda gewährt dem Verleiher keinen Barkredit sondern:
- panda kauft im eigenen Namen auf eigene Rechnung Leistungen ein und verkauft diese an den Verleiher weiter und erwirtschaftet hierbei eine Marge. Darüber hinaus gehende Gebühren oder Finanzierungskosten fallen nicht an.
- panda ist somit Lieferant des Verleihers und gewährt einen Warenkredit.
- Die Leistungen die panda liefert, sind beschränkt auf Synchronisation, bezahlte Werbung und Lieferung von Filmkopien inclusive der damit verbundenen technischen Leistungen.
- Diese 3 Positionen machen erfahrungsgemäß etwa 2/3 bis 3/4 der gesamten Vorkosten eines Kinostarts aus. Der Verleiher trägt das verbleibende 1/3 – 1/4 des gesamten P & A Budgets selbst.
In der Praxis wird
es so sein, dass die Fachabteilungen des Verleihs - wie bisher - die
Kopien beim Kopierwerk bestellen, Werbung bei der Schaltagentur buchen
und das Synchronstudio beauftragen. Jedoch hat panda mit diesen Firmen
eine Vereinbarung, die den Verleih ermächtigt in panda`s Namen Leistungen
bis zu einem bestimmten Wert abzurufen.
Diese Firmen stellen
somit Ihre Rechnungen an panda und panda berechnet diese Leistungen an
den Verleih weiter. Die Bezahlung dieser Rechnungen ist in der
Vereinbahrung zwischen panda und Verleih wie folgt geregelt:
- die eingehenden Leihmieten aus den Kinos werden abzüglich der Kosten für booking / billing (max. 12,5%) an panda weitergeleitet bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnungen.
- Falls dies nicht zur Deckung ausreicht, werden die Erlöse aus den Folgerechten an panda weitergeleitet.
Dabei ist zu bemerken, dass bei den Folgerechten meist nur DVD zur Verfügung steht, da TV oft schon „weg“ ist. Bei deutschen Filmen hat u.U. ein TV-Sender co-produziert - bei einem internationalen Film wurden u.U. die TV-Verträge zur Finanzierung der Minimumgarantie beliehen. Es kommt auch immer mehr in Mode, dass ein TV-Sender alle Rechte einkauft und nur Kino/DVD-Rechte an einen Verleih weitergibt oder dass Kino/DVD getrennt von TV verkauft wird.
Die Mindestanforderung von panda ist: Es muss eine Vereinbarung mit einem DVD-Vertrieb vorliegen, die mit einer MG oder einer Vorschusszahlung auf zukünftige Erlöse ausgestattet ist. Diese Zahlung muss in der Höhe 50 % von pandas Investition abdecken (also ca. 1/3 der gesamten Vorkosten) und ist ebenfalls an panda abgetreten für den Fall, dass bis zum Beginn der DVD-Auswertung noch offene Forderungen an den Verleih bestehen, bzw. dass die Vorkosten nicht aus dem Kino zurück geführt wurden.
Eine weitere Anforderung ist: panda schliesst mit einem Verleiher nur Pakete von mindestens 3 Filmen ab und verlangt eine crossing - Möglichkeit. Da die Filme von verschiedenen Produzenten kommen können, kann nicht vollständig gecrosst werden, sehr wohl kann aber ein dem Verleih verbleibender Überschuss eines Films (nach Abzug des Produzentenanteils) mit Unterdeckungen anderer Filme verrechnet werden.
Noch ein Wort zur Marge: Ziel ist es, dass die Inanspruchnahme pandas die Vorkosten nicht – oder zumindest nicht wesentlich – verteuern soll. Schon im Vorfeld unseres operativen Starts sind entsprechende Konditionen mit den Lieferanten vorbesprochen und Preise verhandelt worden. Die Argumente sind hierbei sowohl das höhere Geschäftsvolumen als vor allem auch die sofortige Zahlung bei Lieferung seitens panda.
Gerade Kopierwerke spielen häufig „Bank“ bei Verleihern und gewähren lange Zahlungsziele. Dies zieht Finanzierungskosten nach sich, es müssen Risikoaufschläge gemacht werden - all das entfällt, wenn panda sofort zahlt.