Investitionskriterien


Es wird
ausschließlich in Projekte investiert, deren Erfolgsaussichten von drei
Parteien unabhängig voneinander positiv beurteilt werden: dem
Filmverleiher, dem DVD-Vertrieb sowie dem Aufsichtsrat der panda GmbH & Co. KG. Die letzte Entscheidung über die Finanzierung
eines Projektes kann auch das Management erst dann fällen, wenn alle
Punkte eines strengen Kataloges von Investitionskriterien erfüllt sind.
- Der
Lizenzvertrag des Films muss zulassen, dass Kinoeinnahmen und
Video-/DVD-Einnahmen sowie sämtliche abgetretenen Einnahmen aus
weiteren Verwertungsrechten in der Lizenzabrechnung gegenüber dem
Produzenten miteinander verrechnet werden können (cross
collatoralization).
- Alle P & A-Kosten müssen vorrangig vor dem Produzentenanteil in Abzug gebracht werden können.
- Alle Nettoeinnahmen aus Filmverleih (Leihmieten) müssen der Gesellschaft nach Abzug der Kosten für booking / billing von max. 12,5% in vollem Umfang zur Rückführung der P & A-Kosten zur
Verfügung stehen. Die Lizenzgeberanteile der Video-/DVD-Erlöse müssen
bei Unterdeckung im Kino zur Rückführung der P & A-Investition zur
Verfügung stehen. Eine Minimumgarantie eines Video-/DVD-Vertriebs ist
ebenfalls als Lizenzgeberanteil in diesem Sinne zu verstehen. Im
Einzelfall können zur Sicherung der vorfinanzierten Kosten auch an
Stelle von Lizenzerlösen aus Video und DVD Verwertungserlöse aus
anderen Verwertungsformen gestellt werden, soweit diese gleichwertige
Sicherheit bieten, wie z.B. Pay-TV, Free-TV, Video-on-demand.
- Der
Verleiher muss der Gesellschaft eine Vorkalkulation anfertigen, die von
der Geschäftsführung der Gesellschaft und vom DVD-Vertrieb als
plausibel – sowohl in der Höhe als auch inhaltlich – beurteilt sein
muss. Die Vorkalkulation muss auch eine Ertragsschätzung für den
Video-/DVD-Verkauf beinhalten, sofern der Gesellschaft keine weiteren
Sicherheiten vorliegen.
- Das P & A-Budget eines Films
wird von der Gesellschaft höchstens zu 75% finanziert. Die Rückführung
erfolgt im 1. Rang. Der Verleiher finanziert mindestens 25% des P &
A-Budgets selbst. Die Rückführung des Verleiheranteils erfolgt im 2.
Rang.
- Der Verleiher muss der Gesellschaft eine
Zielgruppenanalyse des Films vorlegen und nachweisen, dass
vergleichbare Filme das geplante Ergebnis in der Vergangenheit erreicht
haben. Der Verleiher ist bereit, die Zielgruppenanalyse durch
Test-screenings, deren Ergebnisse der Gesellschaft offen zu legensind,
zu bestätigen.
- Die Höhe des genehmigten Budgets für P &
A-Kosten kann nach bekannt werden des Kinoergebnisses des Films in
seinem Ursprungsland einseitig von der Gesellschaft nach oben oder auch
nach unten revidiert werden.
- Der Track-Record des
Verleihers muss nachweisen, dass dieser in der Lage ist, einen Film in
der geplanten Art und Größenordnung sachgemäß und qualifiziert zu
vermarkten.
- Der Starttermin des Films muss so liegen, dass die erforderlichen Mittel der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt vollumfänglich zur Verfügung stehen.