Investitionskriterien

Es wird ausschließlich in Projekte investiert, deren Erfolgsaussichten von drei Parteien unabhängig voneinander positiv beurteilt werden: dem Filmverleiher, dem DVD-Vertrieb sowie dem Aufsichtsrat der panda GmbH & Co. KG. Die letzte Entscheidung über die Finanzierung eines Projektes kann auch das Management erst dann fällen, wenn alle Punkte eines strengen Kataloges von Investitionskriterien erfüllt sind.
1.Der Lizenzvertrag des Films muss zulassen, dass Kinoeinnahmen und Video-/DVD-Einnahmen sowie sämtliche abgetretenen Einnahmen aus weiteren Verwertungsrechten in der Lizenzabrechnung gegenüber dem Produzenten miteinander verrechnet werden können (cross collatoralization).
2.Alle P & A-Kosten müssen vorrangig vor dem Produzentenanteil in Abzug gebracht werden können.
3.Alle Nettoeinnahmen aus Filmverleih (Leihmieten) müssen der Gesellschaft nach Abzug der Vertriebsprovision für den Verleiher in vollem Umfang zur Rückführung der P & A-Kosten zur Verfügung stehen. Die Lizenzgeberanteile der Video-/DVD-Erlöse müssen bei Unterdeckung im Kino zur Rückführung der P &A-Investition zur Verfügung stehen. Eine Minimumgarantie eines Video-/DVD-Vertriebs ist ebenfalls als Lizenzgeberanteil in diesem Sinne zu verstehen. Im Einzelfall können zur Sicherung der vorfinanzierten Kosten auch an Stelle von Lizenzerlösen aus Video und DVD Verwertungserlöse aus anderen Verwertungsformen gestellt werden, soweit diese gleichwertige Sicherheit bieten, wie z.B. Pay-TV, Free-TV, Video-on-demand.
4.Der Verleiher muss der Gesellschaft eine Vorkalkulation anfertigen, die von der Geschäftsführung der Gesellschaft und vom DVD-Vertrieb als plausibel – sowohl in der Höhe als auch inhaltlich – beurteilt sein muss. Die Vorkalkulation muss auch eine Ertragsschätzung für den Video-/DVD-Verkauf beinhalten, sofern der Gesellschaft keine weiteren Sicherheiten vorliegen.
5.Das P &A-Budget eines Films wird von der Gesellschaft höchstens zu 75% finanziert. Die Rückführung erfolgt im 1. Rang. Der Verleiher finanziert mindestens 25% des P & A-Budgets selbst. Die Rückführung des Verleiheranteils erfolgt im 2. Rang.
6.Der Verleiher muss der Gesellschaft eine Zielgruppenanalyse des Films vorlegen und nachweisen, dass vergleichbare Filme das geplante Ergebnis in der Vergangenheit erreicht haben. Der Verleiher ist bereit, die Zielgruppenanalyse durch Test-screenings, deren Ergebnisse der Gesellschaft offen zu legensind, zu bestätigen.
7.Die Höhe des genehmigten Budgets für P & A-Kosten kann nach bekannt werden des Kinoergebnisses des Films in seinem Ursprungsland einseitig von der Gesellschaft nach oben oder auch nach unten revidiert werden.
8.Der Track-Record des Verleihers muss nachweisen, dass dieser in der Lage ist, einen Film in der geplanten Art und Größenordnung sachgemäß und qualifiziert zu vermarkten.
9.Der Starttermin des Films muss so liegen, dass die erforderlichen Mittel der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt vollumfänglich zur Verfügung stehen.